Rund 280 Millionen Franken zahlen Schweizer Haushalte dieses Jahr für die Förderung von erneuerbaren Energien wie Wind- und Sonnenenergie oder für die Sanierung von Gewässern. Das Bundesamt für Energie schätzt, dass die Abgaben im nächsten Jahr auf 430 Millionen Franken steigen.
Grund: Der Bundesrat erhöht die Förderungsgebühren laufend. 2015 waren es 1,1 Rappen pro Kilowattstunde (Rp./kWh), ein Jahr später 1,3, in diesem Jahr sind es bereits 1,5. Nächstes Jahr werden bis zu 2,3 Rp./kWh fällig.
Die Förderabgabe für die Energiewende ist auf jeder Stromrechnung als Netzzuschlag aufgeführt. Die Elektrizitätswerke belasten den Netzzuschlag jedem Haushalt (saldo 17/2015). Die Privathaushalte zahlen damit die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die Einmalvergütung für kleinere Fotovoltaikanlagen. Konkret: 2015 zahlte ein Haushalt mit 4500 Kilowattstunden Jahresverbrauch Fördergebühren von Fr. 49.50, letztes Jahr Fr. 58.50. Aktuell sind es Fr. 67.50 und 2018 Fr. 103.50. Das ist eine Verdoppelung innerhalb von vier Jahren.
Private Beiträge für industrielle Grossverbraucher
Freuen können sich hingegen die Schweizer Unternehmen. Sie verbrauchen etwa gleich viel Strom wie die privaten Haushalte. Sie können sich aber von der Zahlung des Netzzuschlags ganz oder teilweise befreien lassen. Das hat das Parlament im Energiegesetz 2014 entschieden.
Firmen mit hohem Strombedarf beantragen beim Bundesamt für Energie jeweils Ende Jahr eine Rückvergütung. 2015 befreite der Bund Industrie und Gewerbe nachträglich von 43 Millionen Franken Netzzuschlaggebühren. Für 2016 werden es gemäss dem Bundesamt 65 Millionen Franken sein. Dieses Jahr dürfte der Betrag auf 70 Millionen Franken steigen und für 2018 geht das Bundesamt gar von 125 Millionen Franken aus.
Pikant: Ab kommendem Jahr sollen die Haushalte die Rückvergütung der Firmen mit 0,2 Rp./kWh mitfinanzieren. Das heisst, rund ein Zehntel des Netzzuschlags der Haushalte von 2,3 Rp./kWh kommt energieintensiven Unternehmen zugut. Das zeigen Zahlen des Bundesamts für Energie.
2014 liessen sich 62 Unternehmen von der Fördergebühr für erneuerbare Energien ganz oder teilweise befreien. 2015 waren es bereits 99 Firmen (90 davon vollständig befreit). Sie zahlten also keinen Rappen an die Energiewende. Darunter sind auch Grossunternehmen wie die Ems-Chemie, Holcim oder Swiss Steel.
Übrigens: Die grossen Energieverbraucher in der Industrie werden nicht nur von der Förderabgabe befreit, sie beziehen den Strom auch viel günstiger als Haushalte. Wer über 100 000 kWh Strom pro Jahr verbraucht, darf frei wählen, bei welchem Lieferanten er Strom kauft.
Folge: Ein Durchschnittshaushalt mit einem Verbrauch von 4500 kWh pro Jahr bezahlt – ohne Netzkosten und Abgaben – rund doppelt so viel für den Strom wie ein Unternehmen (saldo 6/2016).