Rund 44 000 Ausländer liessen sich im vergangenen Jahr in der Schweiz einbürgern. Darunter 6333 Deutsche, 5377 Italiener und 3426 aus dem Kosovo. Mit dem Bürgerrecht erhalten sie nicht nur das Stimm- und Wahlrecht, sondern auch die Niederlassungsfreiheit, diplomatischen Schutz im Ausland sowie Schutz vor Ausweisung, Auslieferung oder Ausschaffung.
Das hat einen dreifachen Preis: Ausländer zahlen für die Einbürgerung Gebühren an den Bund, den Kanton und die Gemeinde. Laut Gesetz dürfen die Gebühren höchstens kostendeckend sein.
Grösste Unterschiede auf Gemeindeebene
Fix sind die Gebühren beim Bund. Das Staatssekretariat für Migration erhebt im ordentlichen Einbürgerungsverfahren für einen Erwachsenen eine Gebühr von 100 Franken. Eine Familie bezahlt 150 Franken. Unterschiedlich hingegen sind die Gebühren bei den Kantonen. Sie betragen zum Beispiel im Kanton Zürich für einen Erwachsenen 500 Franken, im Kanton Bern sind es 1150 Franken.Noch grösser sind die Unterschiede auf der Ebene der Gemeinden.
Unter dem Strich führt dies beispielsweise in der Stadt Luzern für einen Erwachsenen zu einer Gesamtgebühr von 2800 Franken. Im zürcherischen Birmensdorf hingegen kostet eine Einbürgerung nur 1100 Franken – weniger als die Hälfte.
Weitere Beispiele: Basel verlangt 2250 Franken – ein paar Tramhaltestellen weiter will Riehen BS hingegen 2900 Franken. Die Stadt Bern verlangt 2200 Franken – Lauterbrunnen BE nur 1925 Franken. Die Stadt Luzern ist ebenfalls deutlich teurer als eine Landgemeinde wie Willisau mit 1925 Franken.
Besonders gross sind die Unterschiede auch im Kanton Zürich: In Wädenswil kostet der rote Pass 3000 Franken – 1900 Franken oder fast drei Mal so viel wie in Birmensdorf.
Der Kanton Aargau ist fairer. Dort verlangen seit 2007 alle Gemeinden von einem eingebürgerten Erwachsenen eine fixe Gebühr von 1500 Franken. Dazu kommt die Bundesgebühr von 100 Franken und die kantonale Gebühr von 750 Franken. Das macht total 2350 Franken. Kinder unter zehn Jahren zahlen keine Gemeindegebühr, bei Kindern ab zehn beträgt sie 750 Franken.
Preisüberwacher überprüft die Gebühren
Die krassen Unterschiede sind auch dem Preisüberwacher aufgefallen. Er hat deshalb eine Marktbeobachtung zu diversen Gemeindegebühren in Angriff genommen. Darunter fallen auch die Einbürgerungsgebühren. Zu den Ergebnissen von saldo sagt Stefan Meierhans: «Unterschiede im Verhältnis von fast 1:3 sind erklärungsbedürftig.» Es gelte nun abzuklären, wie diese Unterschiede zustande kommen. Danach könne er beurteilen, ob Einbürgerungsgebühren von 3000 Franken einen «Preismissbrauch» darstellen.
Voraussichtlich im Herbst wird der Preisüberwacher seine Ergebnisse veröffentlichen.