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Ein Hauseigentümer brachte einen von einem Schreiner gebauten Briefkasten an seinem Einfamilienhaus an. Die Post beanstandete, der Briefkasten habe nur ein Fach. Er sei sei nicht in ein Brieffach und ein Paketfach unterteilt, wie es das Gesetz vorschreibe. Zudem stehe der Kasten sieben Meter von der Grundstückgrenze entfernt. Das sei zu weit. Der Briefträger müsse zudem ein Gartentor öffnen, um den Briefkasten zu erreichen.
Die Post forderte den Hausbesitzer auf, die Mängel zu beheben, sonst erhalte er keine Post mehr. Die Postkommission Postcom bestätigte den Entscheid. Der Hauseigentümer muss Kosten von 200 Franken tragen.
Schweizerische Postkommission, Verfügung 9/2024 vom 24.10.2024
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