Eine 40-jährige Frau aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde auf ­einer Bergtour von einem Blitz getroffen. Die Frau stürzte, erlitt leichte Verbrennungen und hatte danach Sprechstörungen. Später kam eine psychische Erkrankung dazu. Der Krankenversicherer Axa beurteilte die psychischen Leiden nicht als Unfallfolge, es liege kein schwerer Unfall vor. Das Bundesgericht aber gab der Verunfallten recht: Ein Blitzschlag sei ein «besonders eindrücklicher Unfall», der eine psychische Erkrankung verursachen könne. 

Bundesgericht, Urteil 8C_58/2022 vom 23. Mai 2022