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saldo 10/2023
30.05.2023
Männer müssen Gelder der 2. Säule bis spätestens am 70. Geburtstag beziehen, Frauen bis spätestens am 69. Geburtstag. Anders ist es beim Guthaben der 3. Säule: Diese Gelder darf man nur bis zum 70. Altersjahr liegen lassen, wenn man bis dann erwerbstätig ist. Tipp: Beziehen Sie die Gelder Ihrer beiden Freizügigkeitsguthaben nicht im gleichen Kalenderjahr, so zahlen Sie weniger Steuern für das ausbezahlte Kapital.
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Stimmt ab 1.1.2024 leider nicht mehr!
Mit der voraussichtlichen Einführung des neuen AHV Gesetzes auf den 1.1.24 werden Freizügigkeitskonten gleich wie 3a Konten gehandhabt...leider! siehe unter https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/74327.pdf Kapitel 8 Freizügigkeitsverordnung Art. 16 Abs. 1 Eine Folge von AHV 21. Meine Empfehlung: Die Freizügigkeitskonten unbedingt gestaffelt mit 64 und 65 beziehen!