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Ja. Die Unfallversicherung ist für alle in der Schweiz beschäftigten Angestellten obligatorisch. Kommt ein Arbeitgeber dieser Pflicht nicht nach, springt bei einem Unfall die UVG-Ersatzkasse ein und erbringt die gesetzlichen Versicherungsleistungen. Der Arbeitgeber muss dann für die Dauer der versäumten Versicherung die Prämie und Verzugszinsen nachzahlen – allerdings höchstens für fünf Jahre.
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