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Ein Angestellter einer Genfer Sprachschule benutzte das Firmenhandy privat, obwohl dies untersagt war. Nachdem die Firma ihm wegen ungenügender Leistung gekündigt hatte, löschte er alle Daten vom Handy und gab es zurück. Fünf Monate später rief die Firma die Handydaten aus dem Cloudspeicher des Ex-Angestellten ab. Er bemerkte dies und klagte die Firma ein. Das Bundesgericht sprach ihm 5000 Franken Genugtuung zu. Die Wiederherstellung der teils intimen Nachrichten habe die Persönlichkeit des Mannes verletzt.
Bundesgericht, Urteil 4A_518/2020 vom 25. August 2021
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Betr. Artikel: "Betrieb darf keine privaten Handydaten einsehen"
Was ist denn das für eine riesige Ungerechtigkeit? Ich kann unsere Richter / Gerichte beim allerbesten Willen nicht verstehen!!! Da heisst es doch schon ganz deutlich, dass es untersagt ist, das Handy für private Zwecke zu nutzen. Was gibt es dabei nicht zu verstehen?? Der Angestellte nutzt es trotzdem, verstösst damit gegen betriebliche Vorschriften, löscht schlussendlich alles - woher soll der Betrieb (die Sprachschule) wissen, dass nicht auch geschäftliche Daten / SMS / Nummern, etc. gelöscht wurden? Es ist doch nur allzu nachvollziehbar, dass sich der Arbeitgeber versichern will, dass ihm keine Daten verloren gegangen sind. Und dann wird er auch noch dafür bestraft. So etwas Ungerechtes. Der Mitarbeiter gehört doppelt bestraft: Zum einen, weil er das Handy widerrechtlich privat genutzt und zum andern, weil er alle Daten einfach gelöscht hat.