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Ja. Aber betrieben werden können Sie nur an an Ihrem Wohnort, nicht im Ausland. Ein ausländisches Unternehmen kann die Betreibung auch nicht direkt aus dem Ausland einreichen. Es braucht dazu einen Stellvertreter mit Wohnsitz in der Schweiz – meist ein Anwalt oder eine Inkassofirma. Erfahrungsgemäss handelt es sich um leere Drohungen, wenn ausländische Homepage-Betreiber mit dem Zahlungsbefehl drohen.
Denn sie wissen: Vor Gericht müssten sie das Zustandekommen des Vertrages beweisen. Und daran hapert es.
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