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13.10.2022
Ein Gläubiger forderte vom Betreibungsamt in Langenthal BE die Pfändung eines Schuldners. Doch statt des Gelds erhielt er einen Verlustschein. Darauf stand, das Betreibungsamt habe auf die Pfändung des VW Polo verzichtet. Das 19-jährige Auto sei wertlos. Dagegen wehrte sich der Gläubiger bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg: Alle Instanzen waren gleicher Meinung: Vergleichbare Autos seien zwar für 1250 bis 1900 Franken zu haben. Aber bei Zwangsversteigerungen erziele man meist tiefere Erlöse. Nach Abzug der Versteigerungskosten bliebe zu wenig Geld übrig.
Bundesgericht, Urteil 5A_466/2022 vom 31. August 2022
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