Seit kurzem verkaufen Apotheken einen neuen Hustensirup: Levocalm. Er enthält einen Wirkstoff, der erst seit Mitte Jahr in der Schweiz zugelassen ist. Damit will die Firma Gebro Pharma «eine neue Ära in der Schweizer Hustentherapie» einläuten, wie sie in einem Inserat im Magazin «Astrea-Bulletin» verspricht. Levocalm gehört zu den sogenannten Hustenstillern. Diese setzt man bei trockenem Reizhusten ein.
Im Gegensatz zu anderen Hustenstillern soll Levocalm den Hustenreflex direkt an den Nervenfasern im Rachen und in der Lunge dämpfen – ohne aufs Gehirn zu wirken. Dadurch würden Patienten das Mittel besser vertragen. Der Sirup ist für Erwachsene und Kinder ab zwei Jahren zugelassen. Eine Flasche kostet rund 16 Franken und reicht nur für eine Woche.
«Es fehlen gut gemachte und unabhängige Studien»
Hustenstiller sind ein lukrativer Markt. Laut dem Branchenverband Interpharma verkauften Apotheken und Ärzte 2023 rund 2,4 Millionen Packungen. Doch Fachleute raten von Mitteln wie Levocalm ab. Denn es ist nicht genügend nachgewiesen, dass der Wirkstoff den Husten massgeblich bessert.
Zu diesem Schluss kam die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin. Der Arzt und Apotheker Wolfgang Becker-Brüser, Herausgeber des Fachmagazins «ArzneiTelegramm», bestätigt: «Es fehlen gut gemachte und von Herstellern unabhängige Studien.»
Gebro Pharma schreibt, nicht nur die Studien, sondern auch die mehrjährige Erfahrung aus anderen Ländern hätten gezeigt, dass Levocalm den Hustenreiz wirksam lindere. Immerhin verursacht Levocalm nur selten Nebenwirkungen. Dazu gehören laut Packungsbeilage Bauchweh, Übelkeit, Schwindel, Schläfrigkeit und allergische Reaktionen.
Medikamente wirken nicht besser als Placebos
Andere Hustenstiller wie Bexin oder Neocitran sind ebenfalls umstritten. Laut den Fachleuten der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin wirken solche Mittel auf den Hustenreiz nicht besser als ein Placebo. Sie lassen den Husten auch nicht schneller heilen. Die Hersteller von Neocitran und Bexin verweisen auf die Arzneimittelbehörde. Diese habe die Hustenmittel als sicher und wirksam beurteilt.
Hustenmittel können süchtig machen
Einen geringen Nutzen sehen die Experten allenfalls bei Hustenmitteln mit Codein wie Makatussin oder Codicalm-Sirup: Diese machen schläfrig. Das helfe Patienten, die nicht schlafen können, weil der Reizhusten sie quält. Allerdings sollte man diese Präparate höchstens kurzfristig einsetzen. Denn sie machen süchtig, wenn man zu viel davon schluckt. Die Medikamente bekommt man deshalb nur mit Rezept vom Arzt. Für Kinder unter 12 Jahren sind sie nicht geeignet.
Auch die Fachzeitschrift «Pharma-Kritik» kam vor ein paar Jahren zum Schluss, dass Medikamente gegen Husten nur wenig nützen. Der Herausgeber und Arzt Etzel Gysling aus Wil SG rät deshalb, auf Hausmittel zu setzen: «Geeignet sind Kräutertees und bei älteren Kindern und Erwachsenen Lutschtabletten.» Sie beruhigen zumindest kurzzeitig die gereizten Schleimhäute im Rachen.
Ein gutes Hausmittel ist auch Honig. Eine Analyse der unabhängigen Cochrane-Forschergruppe kam zum Schluss, dass Honig bei Kindern gegen Husten wirkt.
Nicht geeignet ist Honig für Babys unter 1 Jahr, weil er Bakterien enthalten kann, die ihnen schaden. Der Heilpflanzenexperte Martin Koradi aus Winterthur ZH empfiehlt bei Reizhusten Heilpflanzen, die Schleimstoffe enthalten. Dazu gehören Tees aus Malvenblüten oder Eibischwurzel. Diese kann man in der Drogerie oder Apotheke kaufen. Eibischwurzel sollte man mehrere Stunden in kaltem Wasser ziehen lassen und die Flüssigkeit danach erwärmen.
Die Schleimstoffe legen sich wie ein Schutzfilm über die gereizte Schleimhaut im Rachen. Am besten trinkt man diese Tees über den ganzen Tag verteilt in kleinen Schlücken.
Das hilft gegen Husten
Lassen Sie mehrmals pro Tag einen Teelöffel Honig im Mund zergehen.
Trinken Sie gesüsste Kräutertees, etwa aus Malvenblüten, Eibischwurzel oder Spitzwegerich.
Rauchen Sie nicht – lutschen Sie stattdessen Kräuterbonbons.
Husten Sie möglichst sanft. Starkes Husten verstärkt den Hustenreiz.
Gratis-Merkblatt «Hustenmittel im Vergleich»
Laden Sie das Merkblatt hier herunter.