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17.03.2021
Ein Jahresabo der SBB kann man bis zu 30 Tage pro Jahr hinterlegen. Die Gültigkeitsdauer verlängert sich entsprechend. In regionalen Tarifverbünden geht das nicht. Im Aargau und in der Ostschweiz, im Raum Basel, Bern, Luzern, Zug und Zürich bleibt Kunden nur die Kündigung, wenn sie das Abo eine Weile nicht brauchen. Das ist mit happigen Verlusten verbunden: Beträgt die Restlaufzeit nur drei Monate, gibt es meistens nichts zurück.
Ein Jahresabo koste etwa so viel wie neun Monatsabos, heisst es. Drei Monate seien quasi geschenkt. Selbst bei sechs Monaten Restlaufzeit ist die Rückerstattung gering. Ostwind etwa zahlt von 3078 Franken 831 Franken zurück – und nicht etwa die Hälfte, also 1539 Franken (siehe Tabelle im PDF).
Tipp: Braucht man das Jahresabo eine Zeitlang wenig, kann man in einigen Regionen auf eine günstigere Version wechseln – in Zürich etwa von einem ZVV-Pass für alle Zonen (2226 Franken) auf einen für zwei Zonen (782 Franken). Das bisherige Abo wird angerechnet. Die Tarifverbünde Nordwestschweiz, Zug und Ostwind schliessen solche Wechsel allerdings aus.
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