Ein Brand beschädigte ein Mehrfamilienhaus im Kanton Appenzell Ausserrhoden. Die Gebäudeversicherung errechnete einen Beschädigungsgrad von rund 60 Prozent und eine Schadensumme von 641'000 Franken. Der Eigentümer machte höhere Wiederherstellungskosten geltend und forderte bis vor Bundesgericht 254'000 Franken zusätzlich.

Damit hatte er keinen Erfolg. Laut Bundesgericht richtet sich die Entschädigung nach dem Versicherungswert und der verbindlichen Schadenschätzung zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Höhere Bauabrechnungen für die Schadenbehebung ändern daran nichts.

Bundesgericht, 2C_791/2022 vom 22. März 2024