Seit Dezember sind in der Schweiz sechs Pflanzenschutzmittel für den Einsatz in Privatgärten verboten («K-Tipp» 19/13). Grund: Die Präparate enthalten einen von drei hochwirksamen Wirkstoffen gegen Schädlinge, die für das Bienensterben mitverantwortlich sein sollen. Wenige Milliardstel Gramm der Nervengifte können eine Honigbiene töten.

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