Wer in der Schweiz eine AG gründet, ist verpflichtet, eine Kontrollstelle zu wählen. Diese muss unabhängig sein:

Zwischen Kontrollierten und Kontrollierenden sind weder personelle Verstrickungen noch finanzielle Beteiligungen zulässig. Zweck: Von Unabhängigen geprüfte Bilanzen sind glaubwürdiger.



An Glaubwürdigkeit müssten auch Bio-Labels interessiert sein. Wer Gemüse mit der Knospe kauft, zahlt deutlich mehr als für Ware ohne Gütezeichen. Er erwartet dafür bes...