An Viehschauen melken viele Bauern ihre Kühe oft stundenlang nicht – damit die Euter möglichst prall sind. Das ist verboten und für die Tiere sehr schmerzhaft (saldo 18/2017). Bauern, welche die Tiere so quälen, haben aber wenig zu befürchten. 

Das Polizeigericht des Freiburger Sense­bezirks verurteilte Ende April einen Bauern wegen fahr­lässiger Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz zu einer Busse von 200 Franken. Er hatte an der Expo in Bulle FR eine Kuh zu lange nicht gemolken. Der Bauer focht die Busse erfolgreich an.

Nun muss er nur noch 50 Franken zahlen. Noch unerledigt sind 26 Fälle, welche die Veranstalter der Swiss Expo in Genf im Januar zur ­Anzeige gebracht hatten.