Ein Grundeigentümer aus Brunnen SZ baute ein neues Haus. Dabei wurde das benachbarte Grundstück beschädigt. Eine tragende Metallsäule wurde ausgehebelt, es gab einen Riss, zudem bohrte der Bauherr ohne Einwilligung des Besitzers Metallpfähle in das Nachbargrundstück. Das Bezirksgericht Schwyz verpflichtete den Bauherr, seinem Nachbarn 130 000 Franken Schadenersatz zu zahlen. Das Kantonsgericht Schwyz erhöhte die Forderung auf 260'000 Franken: Der Bauherr muss dem geschädigten Nachbarn neben den Reparatur- auch die Gutachterkosten zahlen.

Kantonsgericht Schwyz, Urteil ZK1 2023 8, Urteil vom 8. November 2023