Die Swisscom liess in Sarnen OW Mobilfunkantennen durch neue adaptive Antennen ersetzen. Die Obwaldner Behörden hielten ein Baubewilligungsverfahren für unnötig, da die Strahlung durch die neuen Antennen nicht zunehme. Anwohner wehrten sich dagegen, blitzten aber beim Gemeinderat, Regierungsrat und Verwaltungsgericht ab. Das Bundesgericht dagegen gab ihnen recht. Laut Urteil kommt es zu einer anderen räumlichen Verteilung der Strahlung. Die Gemeinde Sarnen muss ein Bewilligungsverfahren durchführen.

Bundesgericht, Urteil 1C_414/2022 vom 29. August 2024