Ein Basler bezahlte die Rechnung für Strom und Wasser in der Höhe von 1753 Franken nicht. Die Industriellen Werke Basel (IWB) schrieben ihm deshalb, sie würden ihm den Strom und Wasser abstellen.

Der Betroffene legte Beschwerde ein. Er argumentierte, er habe den IWB wiederholt angeboten, den Betrag bar zu zahlen. Doch die Firma habe auf einer Banküberweisung beharrt.

Das Appellationsgericht Basel-Stadt verbot den IWB, dem Mann Strom und Wasser abzudrehen. Das Gesetz verpflichte dazu, Barzahlungen anzunehmen. Das sei nur dann anders, wenn das Gesetz oder ein Vertrag etwas anders regle. In Basel gebe es aber kein Gesetz, das die Haushalte dazu verpflichte, Strom- und Wassergebühren bargeldlos zu bezahlen.

Appellationsgericht Basel-Stadt, Urteil VD.2023.82 vom 15. November 2023