Zürcher Kantonalbank, Verarbeitungszentrum, 3029 Bern: Diese Adresse steht auf vorgedruckten Kuverts, mit denen die Kunden der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ihre Zahlungsaufträge an die Bank schicken können. Die Umschläge landen seit einem Jahr nicht mehr bei der Bank, sondern bei der Swisscom. Das wissen die wenigsten Kunden. Denn die ZKB verzichtete auf eine generelle Information. Nur wer neue Kuverts braucht, erhält einen Zettel. Darauf steht: Neu verarbeite «die Partnerin Swisscom» die Zahlungsaufträge.
Bank sagt nicht, ob Swisscom die Daten auswerten darf
Ein Angestellter der ZKB-Hotline bestätigt, die Bank arbeite mit der Swisscom zusammen. Datensicherheit? Keine Sorge: «Das läuft alles vollautomatisiert.»
Für die Kunden wäre interessant zu wissen, ob die Swisscom ihre Zahlungen ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis auswertet. Bekanntlich analysiert Postfinance seit 2014 die Überweisungen aller ihrer Kunden, die ihr dies nicht untersagt haben (saldo 15/14).
Die ZKB bestätigt, dass die Swisscom voraussichtlich ab 21. November 2016 «die gesamte Abwicklung des Zahlungsverkehrs» übernimmt. Dazu gehören das Scanning schriftlicher Zahlungsaufträge und die Verarbeitung ein- und ausgehender Zahlungen. Die konkrete Frage, ob die Swisscom die Daten auswerten und nutzen darf, beantwortete die ZKB nicht. Es bestünden aber «strengste Auflagen bezüglich Datensicherheit». Details nenne man nicht. Die ZKB verrät auch nicht, weshalb ihre Kunden bisher kaum etwas über die Zusammenarbeit mit der Swisscom wissen. Ebensowenig, wann die Information geplant ist. Mit der Auslagerung gebe es jedoch per Ende November «Preisanpassungen», über die man die Kunden informieren werde.
Laut Swisscom werden die Daten der Bankkunden ausschliesslich für die Abwicklung der beauftragten Transaktionen verwendet: «Entsprechend werden die Daten von Swisscom weder ausgewertet noch für eigene Zwecke genutzt.» Als Beauftragte einer Bank sei die Swisscom dem Schweizerischen Bankkundengeheimnis unterstellt.
Die Swisscom wickelt nach eigenen Angaben für über vierzig Banken den Zahlungsverkehr ab. Dazu gehören die Kantonalbanken Bern, Basel, Baselland und diverse Regionalbanken wie die Clientis. Die vollständige Liste rückt die Swisscom nicht heraus. Man müsste jede Bank einzeln anfragen. Und: «Nicht alle unsere Kunden wollen offenlegen, dass wir sie unterstützen», so ein Swisscom-Sprecher.
Auch Datenschutzgesetz verlangt vorgängige Information
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) verfasste vor acht Jahren ein Rundschreiben zur «Auslagerung von Geschäftsbereichen bei Banken». Sie verlangte, dass Banken die Kunden informieren, wenn sie deren Daten extern bearbeiten lassen – und zwar vorab. Ein einfacher Hinweis auf die Auslagerung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen reiche nicht.
Die Banken müssten in den AGB die Bereiche benennen, in denen sie eine Auslagerung vorsehen. Die ZKB schreibt in ihren AGB nur: «Die Bank kann Geschäftsbereiche und Dienstleistungen ganz oder teilweise auslagern bzw. durch Dritte erbringen lassen.» Darunter fielen etwa «Zahlungsverkehr, Wertschriftenabwicklung, IT-Systeme». Die ZKB ist der Meinung, sie erfülle die Finma-Anforderungen.
Der Dachverband der Regionalbanken, zu denen auch die Clientis-Gruppe gehört, lassen den Zahlungsverkehr seit 2013 durch die Swisscom verarbeiten. Informiert wurde via Medienmitteilung. Clientis: «Eine spezifische Kundeninformation erübrigte sich.» Für die Kunden habe sich nichts geändert.
Erfüllen diese Banken und die ZKB damit die Vorgaben? Die Antwort der Finma: «Wir äussern uns nicht zu einzelnen Instituten.»
Deutlich wird hingegen der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte. Das Datenschutzgesetz verlange, dass Unternehmen ihre Kunden vorgängig informieren, wenn sie die Bearbeitung ihrer Daten an Dritte auslagern: «Betroffene Personen haben so die Möglichkeit, der Auslagerung zu widersprechen oder das Vertragsverhältnis aufzulösen.»