Die Cembra-Bank gewährte einem ­Familienvater aus dem Kanton Zürich ­einen Kleinkredit von 15'000 Franken zu einem Zins von 13,95 Prozent. Dafür ­sollte er für Rückzahlung, Zinsen und Versicherung über fünf Jahre insgesamt 22'227 Franken zahlen. Er konnte nur ­einen Teil abzahlen. Die Cembra betrieb den Schuldner für den Restbetrag von 12'177 Franken. Das Bezirksgericht Affoltern ZH verweigerte die Fortsetzung der Betreibung.

Die Bank habe die Kredit­fähigkeit des Kunden nicht korrekt geprüft. Sie sei von einem zu hohen Lohn ausgegangen, habe einen laufenden Kleinkredit der Ehefrau sowie die Kinderbetreuungs- und Verpflegungskosten nicht berücksichtigt und sei von zu tiefen Fahrkosten zur Arbeit ausgegangen. Die Bank hätte nachfragen müssen. Der Schuldner muss nichts mehr zahlen.

Bezirksgericht Affoltern, Urteil EB220135 vom 19. April 2023