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Ein Kunde erteilte einer Zürcher Bank im Jahr 2004 einen Vermögensverwaltungsauftrag. Die Parteien vereinbarten eine «ausgewogene Anlagestrategie», mit Ziel des «mittelfristigen Kapitalerhalts (Zeitraum 4 bis 5 Jahre)». Dennoch legte die Bank das Geld zunehmend in riskanten Aktien und strukturierten Produkten an. Durch die Bankenkrise 2008 verlor das Depot massiv an Wert.
Der Anleger forderte von der Bank 718'000 Franken Schadenersatz. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht wiesen die Klage ab. Der Kunde sei ein «sachkundiger Privatinvestor». Er habe das Risiko stillschweigend oder bewusst in Kauf genommen.
Bundesgericht, Urteil 4A_507/2023 vom 29. Februar 2024
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