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Ja. Zur Teilkaskodeckung gehören neben Feuer und Diebstahl unter anderem auch Elementar- und Glasschäden. Die Versicherung würde also zahlen, wenn der Stein Ihre Frontscheibe beschädigt hätte. Blechbeulen wegen eines herumfliegenden Steines sind in der Teilkaskoversicherung hingegen nicht versichert. Der Umfang der freiwilligen Teilkaskodeckung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – er ergibt sich aus dem Vertrag. Entscheidend ist demnach, welche versicherten Schäden dort aufgezählt sind und wie der Schaden vergütet wird.
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