Ernst Widmer aus Maur ZH suchte letztes Jahr für seine Sommerferien in Italien einen Mietwagen. Er buchte auf der Vermittlungsplattform Mietwagen-check.de einen Toyota Corolla für sechs Tage und zahlte den Mietpreis von 623 Franken im Voraus. Autoverleiher vor Ort in Rom war die Firma Noleggiare.
Doch am Abholtag verweigerte Noleggiare die Herausgabe des Autos, weil Widmer keinen internationalen Fahrausweis vorweisen konnte. Der Angestellte von Noleggiare behauptete, Schweizerinnen und Schweizer ohne internationalen Fahrausweis müssten in Italien bei einer Polizeikontrolle eine Busse von 500 Franken zahlen und das Auto würde beschlagnahmt.
Diese Auskunft war falsch. Schweizer Fahrausweise sind aufgrund von internationalen Abkommen in allen EU-Staaten gültig. Ernst Widmer konnte denn auch bei einem anderen Autovermieter in Rom für 452 Franken einen kleinen Wagen mieten – ohne einen internationalen Fahrausweis vorzulegen.
Automiete nie im Voraus zahlen
Nach den Ferien forderte Widmer seine Vorauszahlung von 623 Franken zurück. Er schrieb an die Vermittlungsplattform Mietwagen-check.de. Diese Internetseite wird von der Driveboo AG in Bottighofen TG betrieben. Doch die Thurgauer Firma wollte von einer Rückzahlung nichts wissen. Eine Angestellte des Kundendienstes behauptete, die italienische Firma habe den Sachverhalt «sorgfältig geprüft».
Was viele nicht wissen: Wer im Internet Autos bucht, muss aufpassen. Entweder wird der Vertrag mit dem Autovermieter geschlossen oder mit dem Vermittler. Je nach Variante hat das andere Rechtsfolgen. Viele Vermittler halten im Kleingedruckten fest, dass der Vertrag mit einer anderen Firma geschlossen werde.
Das war auch bei Ernst Widmer der Fall. Er schloss auf der Vermittlungsplattform einen Vertrag direkt mit dem Vermieter vor Ort. Der Vermittler haftet grundsätzlich nicht, wenn der Vermieter das gebuchte Auto später nicht aushändigt. Gibt es Ärger, sind Kunden gezwungen, gegen den Vermieter im Ferienland auf Rückgabe des Geldes zu klagen. Darum sollte man nie im Voraus bezahlen.
Schliesslich lenkte der Mietwagenvermittler ein
Ernst Widmer gab nicht auf. Er klagte gegen die Thurgauer Vermittlungsfirma. Beim Friedensrichter gab es keine Einigung. Erst als er beim Bezirksgericht Uster Klage einreichte, lenkte die Vermittlungsfirma ein. Driveboo überwies ihm Ende Jahr für die Vorauszahlung und die Kosten des Ersatzwagens 1112 Franken.
Driveboo schrieb dem Gericht, sie anerkenne die Forderung weiterhin nicht. Aufgrund des tiefen Streitwerts lohne es sich für sie aber nicht, das Verfahren fortzuführen.
Auf Anfrage von saldo zeigt sich der Autovermieter Noleggiare einsichtig. Eine Sprecherin schreibt: Es sei falsch gewesen, vom Schweizer einen internationalen Führerschein zu verlangen. Grund für den Fehler sei die Unerfahrenheit eines neuen Mitarbeiters gewesen.
So vermeiden Sie Ärger bei der Automiete
- Selbstbucher können mit Suchmaschinen und Vermittlungsportalen wie Billiger-mietwagen.de, Rentalcars.com, Kayak.ch oder Skyscanner.ch rasch einen Überblick über die Mietpreise verschiedener Vermieter gewinnen. Oft fährt man aber günstiger, wenn man die Preise mehrerer Vermieter selbst vergleicht. Denn die Vermittlungsplattformen verlangen Provisionen von den Vermietern, welche diese wieder auf den Preis schlagen.
- Über Suchmaschinen wie etwa Google sind Erfahrungsberichte und Bewertungen von Autovermietern durch Kunden zugänglich. Das hilft, sich Ärger mit unredlichen Vermietern zu ersparen.
- Mietwagen möglichst nicht zum Voraus zahlen, sondern erst bei Übergabe. Eine Reservation genügt.
- Wer ein Auto zusammen mit einer Pauschalreise bucht, kann sich bei Problemen an den Reiseveranstalter wenden, bei dem er das Paket gekauft hat.
- Bei der Übernahme des Wagens sollte man allfällige bestehende Schäden protokollieren und fotografieren.
- Wer beim Buchen eine Kaskoversicherung ohne Selbstbehalt wählt, kann Diskussionen über angebliche Schäden am retournierten Auto gelassen entgegensehen. Allfällige Kosten müsste die Versicherung übernehmen.
- Bei sehr teuren Kreditkarten ist der Selbstbehalt versichert, wenn man mit der Karte zahlt. Das ist zum Beispiel bei der Visa Gold und der Mastercard Gold mancher Banken der Fall.
- Kreditkarten sollte man nie direkt belasten lassen, sondern die Rechnungen zuerst prüfen – und nur dann zahlen, wenn die geforderten Beträge wirklich geschuldet sind.
- Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung kann bei Streitigkeiten mit Vermietern im Ausland helfen. Konsultieren Sie die Versicherungsbedingungen oder fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie allfällige Streitigkeiten mit einem Autovermieter im Ausland deckt.