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08.03.2023
Ein Handwerker parkierte seinen Lieferwagen in der Scheune des Auftraggebers. Der Wagen begann zu brennen. Der Besitzer der Scheune forderte von der Autohaftpflichtversicherung des Autohalters Schadenersatz. Das Bezirksgericht in Lachen SZ hiess die Klage gut. Das Kantonsgericht Schwyz und das Bundesgericht wiesen sie hingegen ab. Das Auto sei nicht in Betrieb gewesen, die Versicherung müsse nicht zahlen.
Bundesgericht, Urteil 4A_314/2022 vom 24. Januar 2023
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