Ein Lenker blickte beim Autofahren kurz aufs Handy, um die Musik zu wechseln. Dabei wurde er von der Polizei erwischt und erhielt eine Busse von 360 Franken. Zudem annullierte das Strassenverkehrs­amt Solothurn seinen Probe-Fahrausweis. Grund: Der Mann hatte bereits zuvor ein Verkehrsdelikt begangen. Der Fahrer wehrte sich ohne Erfolg bis vor Bundesgericht. Das Hantieren am Handy sei keine Bagatelle. Der Solothurner muss nun zusätzlich Verfahrenskosten von über 4000 Franken begleichen.

Bundesgericht, Urteil 1C_470/2020 vom 8. Februar 2021