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Eine Autofahrerin aus dem Kanton Freiburg fuhr bei Regen mit einer Geschwindigkeit von 100 Stundenkilometern auf der Autobahn. Das Auto geriet ins Rutschen und kollidierte mit einem anderen Wagen. Die Strafbehörde büsste die Frau wegen einfacher Verkehrsregelverletzung. Das Strassenverkehrsamt entzog ihr zudem für drei Monate den Ausweis. Begründung: Die Lenkerin habe die Verkehrsregeln schwer verletzt. Dagegen wehrte sich die Frau bis vor Bundesgericht. Ohne Erfolg: Bei starkem Regen sei eine Geschwindigkeit von 80 Stundenkilometern angemessen, urteilte das oberste Gericht. Die Frau habe mit ihrem Verhalten andere Automobilisten in Gefahr gebracht.
Bundesgericht, Urteil 1C_135/2022 vom 24. August 2022
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