Ein Autobesitzer im Kanton Graubünden zahlt dem Strassenverkehrsamt für Führer- und Fahrzeugausweise insgesamt 3020 Franken Gebühren. Ein Solothurner bloss 2255 Franken. Das geht aus einer Untersuchung des Preisüberwachers aus dem Jahr 2014 hervor. Im Durchschnitt fallen pro Autofahrer 2662 Franken Gebühren an.
Der Preisüberwacher ging dabei von folgenden Annahmen aus: Der Autofahrer kauft in seinem Leben insgesamt acht Occasionsautos. Er zahlt Gebühren für einen Lernfahrausweis, eine praktische Führerprüfung, einen Fahrausweis, acht Fahrzeugausweise und 32 Fahrzeugprüfungen.
Ein Viertel mehr Einnahmen als Ausgaben
Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans sind diese riesigen Gebührenunterschiede nicht begründbar. Das stellte Ende Oktober auch die Eidgenössische Finanzverwaltung fest. Sie befand, dass die Einnahmen der Strassenverkehrsämter von zwölf Kantonen mindestens einen Viertel über den Ausgaben liegen. Das heisst: Die Kantone machen Gewinn. Gebühren dürfen aber nur kostendeckend sein.
Im letzten Dezember forderte Meierhans deshalb sechs Kantone auf, umgehend die Gebühren zu senken: Baselland, Basel-Stadt, Genf, Glarus, Graubünden und Wallis. Gehandelt hat bis heute einzig der Kanton Glarus: Wer seinen Führerausweis verliert, bezahlt ab Januar nur noch 30 statt 45 Franken für einen neuen Ausweis. Und der Fahrzeugausweis kostet neu 50 statt 60 Franken. Fünf weitere Dienstleistungen werden ebenfalls günstiger. Die Glarner Autofahrer zahlen laut dem Regierungsrat ab 2016 total 134 000 Franken weniger Gebühren pro Jahr.
Meierhans hielt 2014 fest, es bestehe bei den genannten sechs Kantonen «ein offensichtliches Missverhältnis zwischen den Gebühreneinnahmen und den anfallenden Kosten». Doch sie ignorierten ihn. Meierhans kann sie laut Gesetz nicht zu einer Senkung zwingen – er kann nur Empfehlungen aussprechen.
Kantone behaupten, die Berechnungen seien falsch
saldo fragte nach, weshalb sie die Gebühren nicht senken. Die Regierungssprecher der Kantone Basel-Stadt, Graubünden, Wallis und St. Gallen bezeichnen die Berechnungen der Finanzverwaltung als unvollständig oder falsch. Die Forderung des Preisüberwachers sei unberechtigt. In Graubünden gab der Regierungsrat im Parlament aber zu, dass das Strassenverkehrsamt im letzten Jahr einen Nettoertrag von 3,2 Millionen Franken erwirtschaftet hatte. Trotzdem lehnt er tiefere Gebühren ab.
Immerhin: Baselland gibt an, nun die Gebühren zu überprüfen. In Genf ordnete der zuständige Regierungsrat ebenfalls eine Überprüfung an. Allerdings sollen dabei auch die finanziellen Interessen des Kantons berücksichtigt werden, wie der Leiter des Genfer Strassenverkehrsamts sagt. Das zeigt: Überhöhte Gebühren sind für viele Kantone eine bequeme Einnahmequelle.
«Unser Befund von 2014 ist nach wie vor gültig», sagt Meierhans. Er werde den betroffenen Kantonen bald eine zweite Empfehlung schicken. Mit dem gleichen Inhalt wie im letzten Dezember: Sie sollen die Gebühren der Strassenverkehrsämter «umgehend senken».