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Ja. Sie sind zwar in der Pensionskasse Ihres Betriebs versichert – in Ihrem Alter aber nur gegen die Risiken Tod und Invalidität. Das Alterssparen beginnt erst ab dem 1. Januar nach dem vollendeten 24. Altersjahr. Entsprechend ist für Angestellte unter 24 Jahren die Prämie tief. Von diesen Risikobeiträgen bekommt man beim Verlassen der Firma nichts zurück – wie bei allen Versicherungen.
Folge: Wer vor dem zurückgelegten 24. Altersjahr die Stelle aufgibt oder wechselt, hat keine Freizügigkeitsleistung zugut.
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