Mehr und mehr Staaten tauschen untereinander Informationen über die Vermögen ihrer Einwohner aus. Seit Anfang dieses Jahres macht auch die Schweiz mit. Der Bundesrat hat auf diesen Termin das «Gesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen» in Kraft gesetzt. Das bedeutet: Die Schweizer Steuerbehörden geben Ämtern im Ausland unaufgefordert finanzielle Daten von Leuten weiter, die in der Schweiz ein Konto haben, aber im Ausland wohnen. Umgekehrt liefern ausländische Steuerämter den Schweizer Behörden Kontoinformationen von Kunden mit Sitz in der Schweiz.
Damit wollen die Staaten verhindern, dass Vermögenswerte vor dem Fiskus versteckt werden. Die erhaltenen Daten dürfen von den Staaten theoretisch nur zu Steuerzwecken verwendet werden.
Informationsaustausch betrifft Private und Firmen
Aktuell machen bei diesem Abkommen 38 Staaten und Territorien mit (siehe Grafik im PDF). Die Banken und Finanzinstitute müssen den jeweiligen Steuerämtern erstmals Daten des laufenden Jahres liefern. Darunter sind die Personalien der Kontoinhaber, der Kontostand von Ende 2017, Informationen zu Kapitaleinkünften wie Zinsen, Dividenden und Erlöse aus Aktienverkäufen. Der Informationsaustausch betrifft Private wie Firmen.
Wer in der Schweiz wohnt und im Ausland kein Vermögen hat, ist vom neuen Gesetz nicht betroffen. Anders sieht es für Leute aus, die in der Schweiz wohnen und Vermögen auf Banken in einem der Teilnehmerstaaten haben, die bereits beim Informationsaustausch mitmachen. Sie müssen damit rechnen, dass die Schweizer Steuerbehörden nächstes Jahr von diesen Konten erfahren.
Wer solche Bankvermögen bisher auf der Schweizer Steuererklärung nicht angegeben hat, kann dies noch nachholen. Er bleibt straffrei, wenn die Meldung aus eigenem Antrieb erfolgt und die Behörden noch nicht auf anderem Weg von den Vermögenswerten im Ausland erfahren haben. Sonst drohen Nachsteuern, Verzugszinsen und Bussen (siehe Kasten).
Nachmeldefrist: Die Kantone entscheiden in Eigenregie
Zurzeit ist rechtlich unklar, wie lange die Steuerpflichtigen ihre ausländischen Vermögen noch ungestraft nachmelden können. Das letzte Wort hat wohl das Bundesgericht. Bis zu einem höchstrichterlichen Urteil entscheiden die Kantone nach Gutdünken, wie lange Nachmeldungen keine Straffolgen haben.
saldo erkundigte sich bei den kantonalen Steuerämtern nach ihrer Praxis. Ergebnis: In einigen Kantonen läuft die Frist schon am 31. Dezember 2017 ab, in andern am 30. September 2018 (siehe Tabelle im PDF). An diesem Datum werden die Schweizer Informationen ans Ausland geliefert, gleichzeitig sollen die Informationen aus dem Ausland eintreffen. Der Kanton Zürich hingegen will straflose Selbstanzeigen auch danach noch zulassen. Nämlich so lange, bis ein Steuerbeamter das Vermögen entdeckt. Keine Eile hat Neuenburg: Dort fehlt bisher eine Regelung.
Zum Vermögen eines Steuerpflichtigen gehören auch seine Liegenschaften im Ausland. Sie müssen wie das übrige Vermögen in der Schweizer Steuererklärung angegeben werden – selbst wenn die Häuser im Ausland besteuert werden. Immobilien sind zwar vom Informationsaustausch nicht betroffen. Aber die Steuerbehörden könnten trotzdem indirekt von einer nicht deklarierten Liegenschaft erfahren. Denn Hypothekar- und Unterhaltskonten fallen unter die Meldepflicht der Banken.
Unter den Staaten, die den Datenaustausch vereinbarten, fehlen die USA: Die Schweizer Steuerbehörden erfahren also nichts von Bankkonten in den USA. Umgekehrt sind Schweizer Banken zu Offenheit verpflichtet: Wegen des Fatca-Abkommens der Schweiz mit den USA müssen sie den US-Steuerbehörden sämtliche Konten von Personen melden, die in den USA steuerpflichtig sind.
So werden Steuersünder gebüsst
Für Steuerpflichtige mit Bankkonten im Ausland gilt:
Sie können sich einmal straflos selbst anzeigen. Sie müssen dann Nachsteuern
auf die hinterzogenen Steuern zahlen (bis maximal 10 Jahre zuzüglich Zinsen), werden aber nicht gebüsst.
Für jede weitere Selbstanzeige wird eine Busse fällig. Diese beträgt ein Fünftel des hinterzogenen Steuerbetrags.
Noch teurer wirds, wenn die Steuerbehörden von sich aus bemerken, dass jemand Steuern hinterzieht. Dann kommen zur Nachsteuer in der Regel noch eine Busse in derselben Höhe sowie Verfahrenskosten.
Bisher gilt der Informationsaustausch unter 38 Staaten und Territorien. Nächstes Jahr sollen 41 weitere Staaten dazukommen, darunter China, Russland und Südafrika. Rainer J. Schweizer, ehemaliger Professor an der Uni St. Gallen, kritisiert in der aktuellen Ausgabe des Juristenmagazins «Plädoyer» die geplanten Datenlieferungen an Staaten, die nicht als Rechtsstaat organisiert sind – wie zum Beispiel Russland. Bei solchen Staaten solle sich die Schweiz mit der bisherigen Amts- und Rechtshilfe begnügen. Nur so könne ein minimaler Schutz für Betroffene garantiert werden.