Eine tiefe Kreditwürdigkeit kann für Probleme sorgen. So etwa bei Peter Kärber (Name geändert) aus Opfikon ZH. Der saldo-Leser wollte ein Auto kaufen. Dafür fehlte ihm das nötige Geld. Deshalb beantragte er einen Bankkredit. Der Antrag wurde abgelehnt. Begründung: Kärber verfüge über eine zu schlechte Bonität. Er war also nicht kreditwürdig. Kärber wandte sich an die Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) aus Zürich. Der Verein hat aktuell 111 Mitglieder.
Darin vertreten sind fast alle wichtigen Banken, Kleinkreditinstitute und Autoleasingfirmen. Ist oder war jemand Kunde einer dieser Firmen, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass in der ZEK-Bonitätsdatenbank ein Finanzprofil abgespeichert ist. Kärber verlangte Einblick in seine Daten, indem er auf der Website der Zentralstelle ein Auskunftsbegehren stellte. Der Datenbankauszug wurde ihm innerhalb von vier Tagen gratis zugestellt.
So erfuhr Peter Kärber, dass seine Bonität schlecht war. Im Internet suchte er nach einer Lösung, um seine Kreditwürdigkeit zu verbessern. Dabei stiess er auf die Internetseite Bonitäts-check.ch der Finacon GmbH aus Luzern. Dort berichten viele angebliche Kunden aus der Schweiz, wie sie dank der Finacon zu ihren Krediten kamen, so zum Beispiel «O.I. aus Affoltern»: «Ich musste bei Online-Shops wie Digitec und Galaxus seit fast 3 Jahren immer auf Vorauskasse zahlen. Jetzt weiss ich endlich, weshalb, und konnte die negativen Einträge bereinigen lassen.»
Kunden zahlen für Auskünfte, die gratis erhältlich sind
Ermutigt durch solche Berichte, rief Peter Kärber bei der Finacon an. Er wollte seinen negativen ZEK-Eintrag verbessern, am liebsten löschen. Zu saldo sagt er: «Die Firma versprach mir, dass sie mir bei der Löschung helfen und mich beraten würde, um meine Bonität zu verbessern, wenn ich 69 Franken bezahle.»
Der Kunde überwies der Finacon das Geld. Was er als Gegenleistung erhielt, konnte er kaum glauben: «Nachdem ich die Zahlung geleistet hatte, bestellte die Firma nur eine ZEK-Auskunft, die ich bereits kostenlos selbst bestellt hatte», sagt Kärber. «Für weitere Informationen und Hilfe sollte ich erneut zahlen.» Finacon schreibt saldo, man verspeche keine Löschung. Neben dem ZEK-Auszug würden Kunden weitere Bonitätsauszüge erhalten.
Bilder von «zufriedenen Kunden» von anderen Websites kopiert
Recherchen zeigen: Die angeblich zufriedenen Kunden, welche die Firma auf ihrer Website präsentiert, dürften frei erfunden sein. Sucht man im Internet nach den Bildern der angeblichen Kunden, findet man diese schnell auf anderen Internetseiten – Finacon hat sie also einfach kopiert und als Kundenbilder ausgegeben.
Ein Bild etwa stammt von der Website This-person-does-not-exist.com. Sie generiert mit jedem Klick ein Foto einer Person, die es gar nicht gibt. Finacon schreibt, man würde aus Datenschutzgründen keine echten Kundenbilder verwenden.
Das Beispiel zeigt: «Bonitäts-Verbesserer» wie Finacon verkaufen lediglich Dienste, die jeder gratis selbst in Anspruch nehmen kann. Im Internet finden sich weitere Firmen mit ähnlichem Geschäftsmodell. Diese sollte man meiden.
Eine Selbstauskunft zu erhalten ist einfach: Einmal pro Jahr kann man bei der ZEK und der Informationsstelle für Konsumkredit oder bei Bonitätsfirmen wie Intrum, CRIF, Dun & Bradstreet und Creditreform eine kostenlose Auskunft bestellen.
Das ist per Brief, E-Mail oder Internet möglich. Dabei muss man die Postadresse angeben. Je nach Firma muss man auch ein Foto oder einen Scan der Identitätskarte oder eines anderen amtlichen Ausweises liefern. Bei der ZEK reicht die Angabe einer gültigen Adresse und des Geburtsdatums. Die Bestellung erfolgt hier.
Betroffene können Löschung ihrer Bonitätsdaten fordern
Eine schlechte Bonität kann man selbst aus der Welt schaffen. Privatpersonen können bei Inkassofirmen Einsicht in die über sie gesammelten Informationen verlangen. Diese müssen dann alle Daten offenlegen.
Betroffene können von den Inkassofirmen die Korrektur oder Löschung der Daten verlangen. Im letzterem Fall dürfen die Firmen die Daten nur dann weiter speichern, wenn sie «ein überwiegendes Interesse» daran haben. Das kann etwa der Fall sein, wenn die Firmen die Informationen für die Abwicklung eines Vertrages mit dem Kunden benötigen («K-Tipp» 13/2023).