Kerzengerade steht er vor dem Pult. Rechts der Bildschirm, links die Frauen am Telefon. Antoine Schuler beginnt pünktlich um neun Uhr mit der Auktion. Zur Begrüssung rasselt er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinunter. Checks würden nicht akzeptiert. Innert zehn Tagen muss der Kaufpreis bezahlt werden.
Im Saal in Wollishofen ZH sitzen 13 Männer und zwei Frauen. Die Versteigerung von Porzellan läuft sehr gut. Beispiel: eine Teekanne aus dem Jahr 1770. Der Ausruf beginnt bei 300 Franken. Schnell klettert der Preis in die Höhe. Am Ende geht sie für 2800 Franken weg. Enttäuscht verlassen ein paar Bieter den Saal.
Wer einen Wertgegenstand versilbern möchte, kann ihn bei einem Auktionshaus versteigern lassen. Das Vorgehen ist einfach: Man schickt dem Auktionshaus per Post oder E-Mail mehrere Bilder des Gegenstands und beschreibt möglichst genau, was man weiss (etwa über die Herkunft). Viele Auktionshäuser bieten eine kostenlose und unverbindliche Schätzung des Werts an.
Die Verkaufsbedingungen unterscheiden sich stark. Keinen Mindestwert kennt das Zürcher Auktionshaus Ineichen. Sotheby’s hingegen versteigert Gegenstände erst ab einem Wert von 5000 Franken.
Christie’s kassiert rund 10 Prozent vom Verkaufspreis als Kommission (siehe Tabelle im PDF). Andere Auktionshäuser wie Koller Auktionen behalten bis zu 25 Prozent. Foto und Katalogeintrag kosten bei Christie’s bis zu 350 Franken. Koller Auktionen verrechnet dafür 40 Franken.
All diese Abzüge schmälern den Erlös. Beispiel: Bei einem Ölgemälde, das für 1000 Franken an den neuen Besitzer geht, erhält der Verkäufer beim Zürcher Auktionshaus Germann nach Abzug von Kommission und Fotoaufwand 860 Franken. Bei Christie’s sind es 600 Franken. Zahlt kein Bieter den Mindestpreis, geht die Ware an den Verkäufer zurück. Das Geld für Foto und Katalogeintrag ist jedoch weg.
Internetplattformen: Tiefere Kosten, weniger Service
Deutlich vorteilhafter sind da Internetplattformen wie Ricardo oder Ebay. Die Verkäufer bezahlen den Plattformen einen Einstellpreis, eine Grundtaxe. Bei Ricardo sind das höchstens Fr. 2.50, bei Ebay Fr. 1.20. Dazu kommt eine Abschlussgebühr. Diese fällt nur an, sofern der Gegenstand verkauft werden konnte. Die Gebühr beträgt bei Ricardo bis zu 40 Franken. Ebay verlangt bis zu 4 Prozent des Verkaufspreises.
Das heisst: Bei Ricardo bleiben bei einem Verkauf eines Gegenstandes für 1000 Franken Fr. 957.50 für den Verkäufer übrig, bei Ebay Fr. 967.80. Das ist deutlich mehr als bei den Auktionshäusern.
Nachteil der Internetplattformen: Bei der Versteigerung übers Internet muss man die Ware selber verpacken und verschicken. Dazu kommen allenfalls Probleme mit Käufern, die nicht zahlen wollen. Zudem fehlt die Beratung. Auktionshäuser hingegen schätzen den Wert eines Gegenstands professionell ein. Sie übernehmen die ganze Abwicklung bis zum Verkauf.