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Ein heute 47-Jähriger Freiburger war zwölf Jahre verheiratet und hat ein Kind. Die Mutter starb sieben Jahre nach der Scheidung.
Witwer haben laut Gesetz Anspruch auf eine Hinterlassenenrente, solange die Kinder minderjährig sind. Das gilt auch für geschiedene Männer nach mindestens zehn Jahren Ehe. Witwer verlieren die Hinterlassenenrente, wenn das jüngste Kind 18 Jahre alt wird. Damit diskriminiert das Gesetz Männer. Denn Frauen erhalten die Rente auch für volljährige Kinder.
Die Ausgleichskasse Freiburg stellte die Rente beim 18. Geburtstag des Kinds ein. Der Freiburger wehrte sich dagegen. Das Kantonsgericht und das Bundesgericht gaben ihm recht. Männer dürften gegenüber Frauen nicht schlechtergestellt werden.
Bundesgericht, Urteil 9C_334/2024 vom 16.12.2024
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