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19.05.2021
Ein Angestellter war drei Monate arbeitsunfähig. Die Krankentaggeldversicherung verweigerte Taggelder, weil der Mann nur ein Arbeitszeugnis, aber keinen Arztbericht vorgelegt habe. Das Regionalgericht in Thun sprach dem Angestellten dagegen Taggelder in der Höhe von 20 643 Franken zu. Ein Arztzeugnis genüge laut Versicherungsbedingungen als Nachweis für die Krankheit. Das Berner Obergericht und das Bundesgericht bestätigten den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 4D_7/2021 vom 12. April 2021
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