Ja. Zwar sehen die meisten Arbeitsverträge und Reglemente vor, dass Angestellte bei Krankheit ein Arztzeugnis erst auf den dritten oder vierten Tag einer krankheitsbedingten Abwesenheit vorlegen müssen. Arbeitgeber können aber bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest fordern. Denn wer eine Arbeitsunfähigkeit behauptet, muss dies auf Verlangen des Arbeitgebers belegen können. Andernfalls hätte der Angestellte während seiner Abwesenheit keinen Anspruch auf Lohn.