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Ein Informatiker arbeitete drei Jahre lang im Homeoffice. Seine Firma hatte ihre Büros aufgegeben. Der Angestellte forderte für die drei Jahre eine Heimarbeitsentschädigung von 350 Franken pro Monat. Das Unternehmen verweigerte den Spesenersatz mit dem Argument, der Programmierer arbeite auf eigenen Wunsch zu Hause. Zudem wohne er in einer 1-Zimmer-Wohnung und habe kein eigenes Büro gemietet. Das Arbeitsgericht Zürich entschied: Der Informatiker arbeite auf Anweisung des Arbeitgebers zu Hause und habe somit Anspruch auf eine Entschädigung. Das Gericht schätzte die üblichen Kosten für den Arbeitsplatz am Stadtrand von Zürich auf 313 Franken pro Monat.
Arbeitsgericht Zürich, Entscheid AN190064 vom 10. November 2020
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