Inhalt
17.08.2020
Ja. Bezahlt der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr an einem festen Termin, sondern mit regelmässiger Verspätung, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Diese dürfen Sie aber nur einreichen, wenn Sie dem Arbeitgeber – am besten schriftlich und eingeschrieben – vorher damit gedroht haben. Kündigen Sie ohne neue Stelle fristlos, ist Vorsicht geboten. Zwar schuldet der Arbeitgeber Ihnen dann grundsätzlich den Lohn bis zum nächsten Kündigungstermin. Wo nichts mehr ist, ist aber auch nichts zu holen. Wird über einen Arbeitgeber der Konkurs eröffnet und ist kein Geld mehr vorhanden, kommt die Insolvenzentschädigung aus der Arbeitslosenversicherung zum Zug. Sie deckt jedoch nur die letzten vier Monatslöhne des Arbeitsverhältnisses vor der Konkurseröffnung. Bei einer fristlosen Kündigung endet das Arbeitsverhältnis aber per sofort.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden