Eine Jägerin aus dem Kanton Freiburg ­bewarb sich sechs Mal für eine Stelle als Wildhüterin – ohne Erfolg. Sie warf der kantonalen Forstdirektion vor, als Frau benachteiligt worden zu sein: Das Amt beschäftige nur männliche Wildhüter und habe das Inserat nur in der männ­lichen Form publiziert. Das Kantons­gericht Freiburg stellte keine Diskrimi­nierung fest. Das Bundesgericht kippte den Entscheid. Begründung: Ein Mit­arbeiter des kantonalen Amts habe vor Gericht argumentiert, dass Wildhüter ­unregelmässig und Vollzeit arbeiten ­würden, was für Frauen und fürs Fami­lien­leben nicht ideal sei. Eine Nichtanstellung ­wegen ­solcher Argumente sei dis­kriminierend. Das Kantonsgericht muss nun nochmals prüfen, ­welche Gründe für die Absage entscheidend waren.

Bundesgericht, Urteil 8C_719/2021 vom 4. Oktober 2022