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09.11.2022
Eine Jägerin aus dem Kanton Freiburg bewarb sich sechs Mal für eine Stelle als Wildhüterin – ohne Erfolg. Sie warf der kantonalen Forstdirektion vor, als Frau benachteiligt worden zu sein: Das Amt beschäftige nur männliche Wildhüter und habe das Inserat nur in der männlichen Form publiziert. Das Kantonsgericht Freiburg stellte keine Diskriminierung fest. Das Bundesgericht kippte den Entscheid. Begründung: Ein Mitarbeiter des kantonalen Amts habe vor Gericht argumentiert, dass Wildhüter unregelmässig und Vollzeit arbeiten würden, was für Frauen und fürs Familienleben nicht ideal sei. Eine Nichtanstellung wegen solcher Argumente sei diskriminierend. Das Kantonsgericht muss nun nochmals prüfen, welche Gründe für die Absage entscheidend waren.
Bundesgericht, Urteil 8C_719/2021 vom 4. Oktober 2022
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