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Ein Walliser Ehepaar liess sich scheiden. Beide waren durch einen Anwalt vertreten. Der Ehegatte wanderte nach Thailand zu seiner neuen Freundin aus. Er bezahlte keine Alimente mehr.
Die Ex-Frau forderte vom Anwalt Schadenersatz in der Höhe von 386'000 Franken. Er habe es verpasst, das Vermögen des Mannes sperren zu lassen, solange es noch in der Schweiz lag. Das Bezirksgericht Visp VS wies die Klage ab. Das Kantonsgericht Wallis verpflichtete den Anwalt, der Frau 61'000 Franken zu zahlen.
Das Bundesgericht hingegen verneinte eine Schadenersatzpflicht. Es habe zum Zeitpunkt der Scheidung keine «Anhaltspunkte für einen akuten Handlungsbedarf» des Anwalts gegeben.
Bundesgericht, Urteil 4A_561/2023 vom 19. März 2024
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