Inhalt
saldo 03/2025
19.02.2025
Ja. Wer die Altersrente der Pensionskasse aufschiebt, erhält zwar einen Zuschlag. Dieser ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Pensionskassen können selbst darüber entscheiden. Massgebend ist das Pensionskassenreglement. Schauen Sie dort nach, wie hoch der Zuschlag bei einem Aufschub der Rente um fünf Jahre ist.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden