Ja. Wer die Altersrente der Pensionskasse aufschiebt, erhält zwar einen Zuschlag. Dieser ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Pensionskassen können selbst darüber entscheiden. Massgebend ist das Pensionskassenreglement. Schauen Sie dort nach, wie hoch der Zuschlag bei einem Aufschub der Rente um fünf Jahre ist.