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Ein Mann aus dem Kanton Baselland zahlt Alimente für seine Ex-Frau und sein Kind. Er führt ein Restaurant. Von Februar bis Oktober 2020 hatte er wegen der Corona-Massnahmen der Behörden ein rund 20 Prozent tieferes Einkommen. Er beantragte beim Zivilgericht Arlesheim BL erfolgreich eine Reduktion der Alimente. Dagegen beschwerte sich die Frau beim Kantonsgericht Baselland. Es hiess ihre Beschwerde gut. Bei tiefen Einkommen
sei eine Reduktion des Einkommens bereits ab fünf Monaten zu berücksichtigen. Doch der Wirt habe eine Kurzarbeitsentschädigung und einen Soforthilfebeitrag beantragen können.
Kantonsgericht Baselland, Urteil 410 20 173 vom 22. September 2020
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