Ein Vater aus dem Kanton Luzern musste seinem Sohn monatlich 850 Franken Alimente zahlen. So sah es der Unterhaltsvertrag vor. Später forderte der ­Vater vor dem Bezirksgericht die Auf­hebung der Alimente. Das Gericht reduzierte daraufhin den Betrag auf 550 Franken monatlich, das Kantonsgericht Luzern auf 510 Franken. Dagegen wehrte sich der Sohn vor Bundesgericht. Er argumentierte, der Vater hätte auch gegen die Gemeinde, welche die Alimente bevorschusst hatte, klagen müssen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab und wich damit von seiner bisherigen Praxis ab: Es sei nicht notwendig, auch die Gemeinde einzuklagen. 

Bundesgericht, Urteil 5A_75/2020 vom 12. Januar 2022