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Viele Flugpassagiere wissen nicht, dass sie E-Zigaretten, Lithium-Ersatzbatterien oder Powerbanks (mobile Akkus) nicht ins Fluggepäck legen dürfen, das sie am Check-in aufgeben. Erlaubt ist der Transport nur im Handgepäck. Laut dem Bundesamt für Zivilluftfahrt wurden den Reisenden auf den Flughäfen Genf und Zürich letztes Jahr fast 50 000 Akkus und Batterien abgenommen. In Zürich waren es seit Anfang Jahr rund 22 000 Batterien. Das Bundesamt verweist darauf, dass lose Akkus oder Batterien als Gefahrengut gelten. Sie könnten «aufgrund von Funkenschlag und Kurzschluss» Feuer auslösen.
Eigentümer beschlagnahmter Akkus inden im Reisegepäck ein Schreiben des Flughafens. Wollen sie ihre Batterie zurückhaben, müssen sie per E-Mail den Abholtermin angeben. Der Flughafen Zürich verlangt dafür 30 Franken.
Wer Batterien oder Akkus im Handgepäck transportiert, muss die Pole mit Klebeband abkleben.
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