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Wie schlecht Passagiere informiert sind, zeigt der neue Sonderbericht zu Fahr- und Fluggastrechten in der EU. Der Europäische Rechnungshof befragte dafür 11 000 Passagiere aus zehn EU-Ländern, darunter Deutschland, Italien, Frankreich und Finnland.
Bei einem Ausfall muss die Airline spätestens 14 Tage vor Abflug informieren – ausser bei ausserordentlichen Umständen wie Unwetter. Die EU-Verordnung gilt auch in der Schweiz. Informiert die Airline zu spät, haben Passagiere bis 680 Franken zugute. Die Durchsetzung von Ansprüchen ist laut Rechnungshof schwierig. Fluggesellschaften ignorierten die Forderungen oft.
In der Schweiz ist das Bundesamt für Zivilluftfahrt für Beschwerden zuständig. In der EU können sich Schweizer Fluggäste an die jeweilige Schlichtungsstelle wenden, etwa an die deutsche Soep-online.de oder die österreichische Apf.gv.at. Lenkt die Airline nicht ein, bleibt nur eine Zivilklage beim Gericht. Hier springen Inkassodienste wie Fairplane.de oder Cancelled.ch ein. Sie fordern im Auftrag der Passagiere die Entschädigung (saldo 6/2018).
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