Ja. Für Nichterwerbstätige beginnt die AHV-Beitragspflicht am 1. Januar nach dem 20. Geburtstag. Vollzeitstudenten schulden den jährlichen Mindestbeitrag von 514 Franken. Fehlende Beitragsjahre können zu Rentenkürzungen führen. Informationen: Ahv-iv.ch > Suchfeld: Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO.