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07.02.2024
Ein Zürcher schob seine AHV-Rente 2018 um fünf Jahre auf. Laut Gesetz erhöht sich die Rente dadurch um 31,5 Prozent. Der Mann hatte eine Maximalrente zugut. Als er die Rente beziehen wollte, betrug die Maximalrente 2450 Franken. Der Mann bekam für den Aufschub einen Zuschlag von 748 Franken, also nur 30,5 Prozent.
Erwartet hatte er 772 Franken. Er forderte bis vor Bundesgericht den höheren Zuschlag – ohne Erfolg. Die Erhöhung beim Rentenaufschub werde nicht aufgrund der Rente im Zeitpunkt des Bezugs berechnet, sondern anhand der effektiv aufgeschobenen Monatsrenten. Diese lagen wegen der Teuerung teilweise tiefer.
Bundesgericht, Urteil 9C_597/2023 vom 20.12.2023
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