Ein Zürcher schob seine AHV-Rente 2018 um fünf Jahre auf. Laut Gesetz erhöht sich die Rente dadurch um 31,5 Prozent. Der Mann hatte eine Maximalrente zugut. Als er die Rente beziehen wollte, ­betrug die Maximalrente 2450 Franken. Der Mann bekam für den Aufschub ­einen Zuschlag von 748 Franken, also nur 30,5 Prozent.

Erwartet ­hatte er 772 Franken. Er forderte bis vor Bundesgericht den höheren Zuschlag – ohne ­Erfolg. Die Erhöhung beim Rentenaufschub werde nicht aufgrund der Rente im Zeitpunkt des Bezugs berechnet, ­sondern anhand der effektiv aufge­schobenen Monatsrenten. Diese lagen wegen der Teuerung teilweise tiefer.

Bundesgericht, Urteil 9C_597/2023 vom 20.12.2023