Eigentlich machte Beat Jucker alles richtig. Schon vor vielen Jahren wollte er die Rendite seines freiwillig gesparten Geldes der Säule 3a erhöhen. Deshalb investierte er die Hälfte seines Vorsorgevermögens in einen Wertschriftenfonds der Zürcher Kantonalbank (ZKB).
Solche Vorsorgefonds müssen in der Regel bei Erreichen des Rentenalters oder bei Auflösung des 3a-Kontos verkauft werden. Das wollte Jucker vermeiden. Denn sonst bestünde für ihn das Risiko, die Fondsanteile just im Moment eines Börsentauchers verkaufen zu müssen.
Also suchte er gemeinsam mit seinem damaligen ZKB-Berater eine Lösung. Dieser empfahl ihm im Jahr 2012, in einen andern Fonds zu investieren, der mit Erreichen des Rentenalters in ein normales Wertschriftendepot überführt werden könne. Jucker verkaufte deshalb seine damaligen Fondsanteile und investierte den Erlös neu in den Swisscanto Vorsorge Fonds 45 Passiv. Dabei nahm er in Kauf, dass ihn dieser Fondswechsel Gebühren kostete.
Erst wenige Banken bieten Vorsorgefonds an, die bei Erreichen des Rentenalters kostenlos ins freie Vermögen verschoben werden können. Dazu gehören die UBS und die Kantonalbanken von Zürich, Luzern und Bern.
Inakzeptable Auskunft der ZKB
In der Zwischenzeit war Beat Jucker von Zürich in den Kanton Bern gezügelt. Unlängst wollte er seinen Plan umsetzen: seine Swisscanto-Fondsanteile vom Vorsorge- in ein normales Bankdepot überführen, vorzugsweise direkt ins Depot seiner Berner Bank. Doch die ZKB spielte nicht mit. Zuerst verneinte sie gemäss Jucker, dass er seinen Fonds überhaupt in ein Wertschriftendepot überführen könne. Als Jucker auf seinem Recht beharrte, hiess es, er könne den Fonds wohl in ein freies Depot transferieren, aber nur in eines bei der ZKB. Ein Transfer zu einer Drittbank sei nicht möglich.
Auf Anfrage von Jucker beurteilte saldo diese Auskunft als inakzeptabel. Jucker erkundigte sich deshalb erneut, ob er die Fondsanteile nicht doch zu einer Drittbank verschieben könne.
Nach tagelangem Warten und erneutem Nachfragen liess ihn seine ZKB-Beraterin wissen, die Sache sei kompliziert und über verschiedene Instanzen gelaufen. Die Beraterin schrieb ihm: «Zuerst wurde mir mitgeteilt, dass es nicht möglich sei. Als ich nachfragte, weshalb nicht, konnte mir niemand Auskunft erteilen. Schlussendlich aber spricht nichts dagegen und die zuständigen Stellen haben mich informiert, dass eine solche Auslieferung auch schon mehrfach durchgeführt wurde.»
Transfer zu einer Drittbank kostet pauschal 100 Franken
Das Hin und Her mit der ZKB kostete Beat Jucker viel Zeit und Nerven. Die Bank dagegen verdiente an ihrem Kunden. Zuerst zahlte er Gebühren für den Kauf, dann für den Austausch der Fondsanteile. Sodann zahlte er Depotgebühren – beim Swisscanto-Fonds 0,2 Prozent der Anlagesumme pro Jahr. Und wenn Jucker den Fonds zu seiner Berner Bank verschiebt, verlangt die ZKB noch einmal pauschal 100 Franken. Dies, obwohl der Preisüberwacher und das Staatssekretariat für Wirtschaft von den Banken eine Senkung dieser Transfergebühren verlangen. Bis heute ignorieren diese die Forderung (saldo 10/2017).