Zu riskant für den täglichen Gebrauch: So lautete das Verdikt des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (Esti) bei nicht weniger als 117 elektrischen Produkten. 106 der im vergangenen Jahr geprüften Geräte beurteilte die Aufsichtsbehörde des Bundes sogar als gefährlich: Die Läden mussten diese Produkte sofort aus dem Regal nehmen. Bei Gebrauch würden Stromschläge, Verbrennungen oder Brände drohen. Viele dieser Geräte sind noch immer in Haushalten im Einsatz, ohne dass die Benutzer um deren Gefährlichkeit wissen.
Um welche Produkte es sich handelt, war bisher unbekannt. saldo verlangte gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz Einsicht in die Liste. Das sind die gefährlichsten Produkte:
Ladegeräte und Akkus
Bei rund einem Drittel der mangelhaften Produkte handelt es sich um IT-Artikel wie Ladegeräte, Powerbanks und Akkus.
Die Powerbank AL 490 AC Pro 41K von Xtrom rief das Esti letzten Sommer wegen Brand- und Stromschlaggefahr zurück. Das Gerät weist «verschiedene schwerwiegende sicherheitstechnische Mängel» auf. So verfügt es etwa über eine unzulässige Universalsteckdose. Verkauft wurde die Powerbank unter anderem bei Digitec, Galaxus und Steg Electronics. Auch vier USB-Ladegeräte der Marke M2-Tec mit den Modellbezeichnungen V-4420, V-4421, V-4422 und V-4423 wurden wegen Stromschlaggefahr zurückgerufen. Das Problem: Werden die Stecker mit einem Ladekabel verwendet, können die berührbaren Steckverbindungen des Ladekabels unter Spannung stehen.
Bei manchen Ladegeräten können sich metallene Bauteile im Innern berühren. Bei Feuchtigkeit oder Erschütterungen drohen dann Stromschläge, wie Peter Fluri vom Esti erklärt.
Lampen und Leuchten
Auf der Esti-Liste finden sich auch zahlreiche Lampen und Leuchten. So etwa solche der italienischen Firma Seletti. Internetshops wie Digitec, Galaxus oder Globus.ch boten Tischlampen der Firma in Form einer Maus oder eines Affen an. Sie durften nach Intervention des Esti nicht mehr verkauft werden. Grund: Sie sind mit E12-Glühbirnenfassungen ausgestattet. Diese sind gemäss Fluri in der Schweiz nicht erlaubt. Auch die dazugehörigen Glühbirnen sind verboten. Gemäss Esti besteht die Gefahr, dass Kunden gewaltsam zu grosse Glühbirnen einschrauben und so einen Stromschlag auslösen können. Einen offiziellen Rückruf gab es nicht. Das Esti verlangte vom Hersteller nur, dass er die Kunden informiert. Ob das tatsächlich geschehen ist, weiss das Esti nicht: Laut Fluri wird nur stichprobenweise kontrolliert. Die Produkte sind heute wieder erhältlich, allerdings mit erlaubten Fassungen.
Tipp: Beim Kauf von Lampen darauf achten, dass sie E14-Fassungen oder E27-Sockel aufweisen, die in der Schweiz zulässig sind.
Elektrogeräte mit falschem Stecker
Rund zwei Dutzend der vom Esti bemängelten Geräte wurden mit einem deutschen Stecker verkauft. Diese passen nicht in versenkte Schweizer Steckdosen, zudem sind die Stifte zu dick. Sie sind deshalb in der Schweiz nicht zugelassen.
Merken Käufer das nicht und versuchen, die Stecker dennoch zu verwenden, sind Stromschläge möglich. Der Handel müsste solche Produkte eigentlich immer mit einem Schweizer Stecker umrüsten oder zumindest einen passenden Fixadapter mitliefern. Oft geschieht das aber selbst bei Produkten bekannter Marken nicht, wie die Esti-Liste zeigt. Ein Föhn von Panasonic, ein Handmixer von Philips, ein Wasserkocher von Klarstein, ein Mixstab von Domo und eine Kaffeemaschine von DeLonghi – alle Geräte wurden ohne korrekten Stecker verkauft.
Tipp: Kunden müssen solche Produkte nicht akzeptieren. Sie können auf die Lieferung eines Geräts mit einem Schweizer Stecker bestehen.