Ein 81-Jähriger aus dem Kanton Solothurn wollte seine Freundin heiraten. Doch er war noch verheiratet. Das Scheidungsverfahren war seit langem hängig. Der Mann verlangte vom Amtsgericht ein Teilurteil, womit die Ehe ­sofort geschieden und über die Scheidungsfolgen später entschieden werde. Das Amtsgericht hiess das Begehren gut und sprach die Scheidung aus.

Das Kantonsgericht hob sie wieder auf. Das Bundesgericht kippte den Entscheid erneut und schied die Ehe per sofort. Das Alter und die schlechte Gesundheit des Mannes rechtfertigten eine schnelle Scheidung.

Bundesgericht, Urteil 5A_728/2022 vom 17. Mai 2023