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30.01.2017
1 Wer kommt in einem Gerichtsverfahren als Zeuge in Frage?
In Strafprozessen sind alle zeugnisfähig, die älter als 15 Jahre und urteilsfähig sind. In Zivilprozessen gibt es keine Mindestaltersgrenze. Hier entscheidet das Gericht nach seinem Ermessen und unter Berücksichtigung des Kindeswohls über die Mitwirkungspflicht von Minderjährigen.
2 Ist eine Zeugenaussage freiwillig?
Nein. Wer eine Vorladung eines Gerichts erhält, ist verpflichtet zu erscheinen. Laut Gesetz haben Zeugen unter Umständen das Recht, die Aussage zu verweigern. Sie müssen aber trotzdem vor Gericht erscheinen.
3 Wer darf eine Zeugenaussage verweigern?
Ein allgemeines Zeugnisverweigerungsrecht haben Personen mit einer persönlichen Beziehung zu einer Partei – beispielsweise der Ehegatte, Kinder, Eltern oder Geschwister. Daneben haben auch bestimmte Berufe ein Zeugnisverweigerungsrecht: Ärzte, Anwälte oder Pfarrer. Zudem gilt: Wer sich selbst oder eine nahestehende Person der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung oder zivilrechtlicher Verantwortlichkeit aussetzen würde, kann die Zeugenaussage verweigern.
4 Sind Zeugenaussagen für den Ausgang von Gerichtsverfahren entscheidend?
In der Regel nicht. Viele Zeugen können sich nicht mehr oder nicht mehr genau an Wahrnehmungen erinnern, weil die relevanten Geschehnisse im Zeitpunkt der Befragung zeitlich lange zurückliegen. Die Gerichte sind frei in der Würdigung der Zeugenaussagen.
5 Haben Zeugen Anspruch auf eine Entschädigung?
Ja. Entschädigt werden etwa die Reisespesen und ein allfälliger Verdienstausfall infolge Teilnahme an der Verhandlung.
6 Was passiert, wenn man sich zu Unrecht weigert, als Zeuge auszusagen?
Sowohl in Zivil- wie in Strafverfahren muss man dann mit einer Busse rechnen. Zudem können dem Zeugen Prozesskosten auferlegt werden, die durch seine Aussageverweigerung verursacht wurden.
7 Was geschieht bei einer Falschaussage?
Ein falsches Zeugnis ist strafbar. Die Strafdrohung ist hoch. Sie beträgt bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. In der Praxis werden falsche Zeugenaussagen allerdings meistens mit einer Geldstrafe geahndet.
8 Muss der Arbeitgeber seinen Angestellten für eine Zeugenaussage freigeben?
Ja. Die Zeugnispflicht ist eine gesetzliche Pflicht. Zudem haben Angestellte Anspruch auf den vollen Lohn für die Zeit der Abwesenheit.
9 Hat man als Zeuge Einsicht in die Akten des Verfahrens?
Nein. Ein Zeuge sollte die Rechtsschriften und die Aussagen der Parteien nicht kennen, sonst ist er möglicherweise nicht mehr unbefangen.
10 Haben Zeugen Anspruch auf besonderen Schutz?
Ja. Im Strafverfahren sind verschiedene Schutzmassnahmen vorgesehen, wenn ein Zeuge durch seine Aussage einer erheblichen Gefahr ausgesetzt sein könnte.
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