1 Ist eine persönliche Haftpflichtversicherung obligatorisch?
Nein. Die Privathaftpflicht-Versicherung ist aber sehr zu empfehlen. Wer zum Beispiel einen Familienvater beim Skifahren anfährt und schwer verletzt, muss für den ganzen Schaden aufkommen. Das kann ohne weiteres Hunderttausende von Franken kosten. Diese Kosten übernimmt die Privathaftpflicht-Versicherung.


2 Welche Schäden sind gedeckt?
Die Versicherung übernimmt Sach- und Personenschäden, welche die versicherte Person einer anderen zufügt. Darunter fallen etwa Heilungskosten, Lohnausfallentschädigungen oder Schmerzensgeld. 


3 Wann wird jemand haftpflichtig?
Wer jemandem schuldhaft einen finanziellen Schaden zufügt, muss dafür einstehen. Schuldhaft ist bereits eine fahrlässige Handlung, Absicht ist nicht vorausgesetzt. Fahrlässigkeit liegt bei Nachlässigkeit oder Unaufmerksamkeit vor.


4 Sind Schäden gedeckt, die Kinder verursachen?
Ja, aber nur, wenn das Kind im Hinblick auf die fragliche Handlung urteilsfähig war. Oder falls die Eltern ein ur-teilsunfähiges Kind nicht genügend beaufsichtigten. Nicht urteilsfähige Kinder müssen nicht für Schäden haften, die sie anrichten. Trotzdem zahlen die meisten Gesellschaften freiwillig, maximal allerdings 100‘000 oder 200‘000 Franken.


5 Müssen sich volljährige Kinder selbst versichern?
Falls sie mit den Eltern im gleichen Haushalt wohnen, sind Kinder bis zum 18. Altersjahr mitversichert. Nachher ist es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Ein Blick in die Police lohnt sich also.


6 Was ist, wenn der Hund jemanden beisst?
Ein Hundehalter haftet für Schäden, die der Hund verursacht. Diese Kosten sind durch die Privathaftpflicht gedeckt. In einigen Kantonen gilt bereits heute ein Versicherungsobligatorium für Hundehalter.


7 Wer zahlt bei Velounfällen?
In erster Linie zahlt die Versicherung, bei der die Vignette gekauft wurde. Die Privathaftpflicht-Versicherung zahlt nur Schäden, welche die Deckungslimite der Vignette übersteigen (meist 2 Millionen Franken).


8 Was zahlt die Versicherung bei Unfällen mit dem ausgeliehenen Auto?
Die meisten Versicherungen zahlen bei gelegentlichem Ausleihen den Bonusverlust des Halters in der Autohaftpflicht-Versicherung, wenige auch einen allfälligen Selbstbehalt. Den Schaden am ausgeliehenen Auto kann man mittels Zusatzdeckung versichern. Ist dieser durch eine Vollkasko des Halters gedeckt, zahlt sie den Bonusverlust und Selbstbehalt des Halters.


9 Wie werden Sachschäden vergütet?
Die Versicherung zahlt nur den aktuellen Zeitwert der beschädigten oder zerstörten Sache. Das ist der Neuwert abzüglich der Wertverminderung im Zeitpunkt des Schadenseintritts. Tipp: Bei Fachverbänden, im Internet usw. recherchieren, für welchen Preis die Sache auf dem Markt tatsächlich gekauft werden könnte. Bei Mieterschäden ist die Lebensdauertabelle bei www.mietrecht.ch informativ.


10 Wie hoch sind Prämie und Deckungssumme der Privathaftpflicht?
Für eine Prämie von 100 bis 200 Franken pro Jahr sind je nach Police Schäden in Höhe von 2, 5 bis 10 Millionen gedeckt.